Archiv
Das Archiv des VWI betreut neben seinem institutseigenen Archiv auch mehrere Sammlungen. Dazu gehört das Archiv des Bundes Jüdischer Verfolgter des Naziregimes (Simon Wiesenthal Archiv) aus den ehemaligen Büros Simon Wiesenthals in Linz und Wien. Seit 2018 sind die holocaustbezogenen historischen Bestände des Archivs der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) Wien als Leihgabe im VWI untergebracht und nutzbar. Das Archiv übernimmt laufend Vor- oder Nachlässe von Personen, die sich mit dem Holocaust oder dessen Erforschung beschäftigt haben, sowie kleinere Sammlungen mit Holocaust-Bezug. Vor Ort können die Videointerviews des Austrian Heritage Archive (AHA), des Fortunoff Video Archive for Holocaust Testimonies, die Interview-Sammlung „Final Account: Third Reich Testimonies“, die Interviews der USC Shoah Foundation sowie des Videoarchivs der Refugee Voices genutzt werden.
Gesetzliche Grundlagen
Um Einsicht in das Archivmaterial des VWI nehmen zu können, muss im Lesesaal oder vor dem Besuch digital einmal pro Kalenderjahr ein Benutzungsformular ausgefüllt werden. Die in dieser Nutzungsvereinbarung erhobenen Daten (Angaben zur Person, Benützungsthema und Benützungszweck) werden vom Archiv des Wiener Wiesenthal Instituts für Holocaust-Studien (VWI), Rabensteig 3, 1010 Wien verarbeitet. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO. In der Archivverwaltung werden neben den persönlichen Daten auch die zur Einsicht vorgelegten Archivalien eingetragen.
Benutzer:innen verpflichten sich mit ihrer Unterschrift, bei der Verwendung von am VWI eingesehenen Archivalien (analog oder digital) die Wahrung der Urheber- und Persönlichkeitsschutzrechte in allen Fällen sowie andere schutzwürdige Interessen Dritter zu wahren und die gesetzlichen Bestimmungen des Personenstandes, des Datenschutzes sowie der Archivordnung in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten – dies gilt für Besucher:innen sowie für deren Auftraggeber:innen.
Es gelten die Regelungen des Bundesarchivgesetzes von 1999. Für Einsicht in Archivalien, die einer gesetzlichen Schutzfrist unterliegen, bedarf es einer Genehmigung durch das Archiv des VWI.